Mögliche Tätigkeiten bei Nachbarschaftshilfe

Es dürfen Betreuungs- und Entlastungsangebote abgerechnet werden:

Bei Betreuungsangeboten steht das einfache Da-sein des Nachbarschaftshelfers und eine gemeinsame Aktivität mit dem Pflegling im Vordergrund der abrechenbaren Zeit.  Als Leistungen zählen z.B.:

  • Spaziergänge;
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern;
  • Biographie Arbeit (= aus dem Leben erzählen und Fotos anschauen);
  • Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen;
  • individuelle Leistungen je nach Interesse, z.B. Singen, Basteln oder Kochen;
  • Zeitungs- und Bücherlesen;
  • Gedächtnistraining z.B. durch Spiele;
  • Training des Langzeitgedächtnisses;
  • Orientierungstraining;
  • Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren auf diese;
  • Beratung und Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes;
  • Sprach- und Essübungen;
  • Beaufsichtigung bei Sturzgefährdung;
  • Sitzwachen;
  • Beratung pflegender Angehöriger.

D.h. auch die Angehörigen sollen unterstützt werden. Dies gilt auch für die Entlastungsangebote:

Durch Entlastungsangebote sollen die alltäglichen Aufgaben noch lange daheim bewältigt werden können. Dazu können unsere Gruppen oder einzelne Nachbarschaftshelfer mit den folgenden Tätigkeiten gezielt unterstützen. Sie sollen – wenn immer möglich – gemeinsam mit dem „Pflegling“ und nicht für sie oder ihn durchgeführt werden, damit die Aktivität erhalten bleibt.

  • Vermeidung sozialer Isolation
  • übliche Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege
  • Garten- und Blumenpflege
  • Erledigung von Einkäufen
  • Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
  • Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen / Banken
  • Unterstützung im Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Alltagsanforderungen
  • Abbau von Überforderung
  • Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit

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